Eltern haften online – mal anders gedacht…
Die Schlagzeilen überschlagen sich wiedermal… das Landgericht München hat ein 16jähriges Mädchen haftbar gemacht, das 70 urheberrechtlich geschützte Fotos auf zwei Webseiten live gestellt hatte. Sicherlich kein Kavaliersdelikt… Die Frage ist aber, inwieweit haben Eltern online überhaupt Einfluss auf die Mediennutzung der Kinder?
Das Landgericht ist der Auffassung, Eltern müssen mit Kindern über Internetnutzung sprechen, die Kinder überwachen und ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Der BITKOM rät Eltern -laut Welt Kompakt- die Internet-Nutzung im Bezug auf Urheberrechte zu thematisieren. Es handelt sich schließlich um fremdes geistiges Eigentum.
Urheberrecht und Aufsichtspflicht…
Eine Diskussion über Urheberrecht mit Kindern anzuzetteln, stelle ich mir so schwierig vor wie Kindern den guten Knigge beim Essen beizubringen: Sitzt gerade! Schlürf nicht! Nimm die Serviette! Lehn Dich nicht mit den Ellbogen auf den Tisch! Wer Kinder hat, weiß wie lange es dauert, bis die ersten Massnahmen halbwegs ziehen. Und dann sind die Internetkinder ja nicht gerade im Alter, in dem sie jeden guten Rat der Eltern freudig annehmen – im Gegenteil. (Und wenn ich mir überlege, wie beliebt unsere Eltern bei uns in der pubertierenden Phase waren, ist das Urteil ein willkommener rebellischer Rülpser am elterlichen Tisch. )
Mit der Aufsichtspflicht ist es nicht anders: Ich stelle mir das so vor… Protokolliere alle deine Schritte im Internet für deine Eltern, les keine verbotenen Inhalte, ziehe nicht irgendwelche Bilder und Texte ein, begib dich nach dem Surfen direkt zu deinen Eltern, gehe vorher nicht aus dem Haus! Klar, Kindern werden die Schritte befolgen. Ab einem gewissen Alter kann man den Kindern auch nicht ständig auf die Finger schauen, wenn man sie zur aktiven Mediennutzung erziehen will.
Eigentlich gibt es nur eine sinnvolle Lösung: die Schule muss das Thema Internet zur Chefsache machen und in den Lehrplan frühzeitig aufnehmen. Eltern haben nur bedingten Einfluss – Schule für die Zukunft absoluten, meint man in der Regel.
Fazit…
Es empfiehlt sich rechtzeitig das Gespräch mit Kindern bezüglich der Internetnutzung anzufangen. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber auf die Strafen kann man gespannt sein: 20 Tagessätze a 8 Stunden Internet nach Urheberrachtsverletzung absuchen vielleicht? Bin gespannt auf wieviel ,faule‘ Firmenwebseiten Kinder dabei findet.